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   VGH Hessen, 03.03.2016 - 1 B 1064/15   

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VGH Hessen, 03.03.2016 - 1 B 1064/15 (https://dejure.org/2016,6585)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03.03.2016 - 1 B 1064/15 (https://dejure.org/2016,6585)
VGH Hessen, Entscheidung vom 03. März 2016 - 1 B 1064/15 (https://dejure.org/2016,6585)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG
    Anforderungsprofil im Auswahlverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungsprofil im Auswahlverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    AUSWAHLVERFAHREN; BEWERBUNGSVERFAHRENSANSPRUCH; KONSTITUTIVE MERKMALE EINES ANFORDERUNGSPROFILS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2016 - 1 B 1064/15
    Dabei ist es zulässig, in einer ersten Auswahl solche Bewerber auszuschließen, die die allgemeinen Ernennungsvoraussetzungen oder die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen oder die dem Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstposten von vornherein nicht genügen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2006 - 2 VR 2/05 -, juris Rdnr. 7; Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13, juris Rdnr. 23).

    Die Einengung des Bewerberfeldes aufgrund von besonderen Anforderungen eines bestimmten Dienstpostens ist damit grundsätzlich nicht vereinbar (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 - juris Rdnr. 24 f).

    Danach braucht der Senat letztlich nicht auf die Frage einzugehen, ob die zwischen den Beteiligten umstrittenen Merkmale der "Kenntnisse im Umgang mit EDV-gestützten Planungs- und Verwaltungsinstrumenten" und der "Erfahrungen im Bereich der Leseförderung" in unzulässiger Weise auf den konkreten Dienstposten bezogen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rdnr. 28).

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2016 - 1 B 1064/15
    Dies ergibt sich zudem auch daraus, dass in dem Fall, dass in einem Auswahlverfahren keiner der Bewerber das Anforderungsprofil vollständig erfüllt, der Dienstherr die Möglichkeit hat, auf der Grundlage einer nachträglichen Gewichtung der Anforderungsmerkmale eine Auswahl des am Besten geeigneten Bewerbers zu treffen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 2 VR 4/11 -, juris Rdnr. 30).
  • BVerfG, 29.05.2002 - 2 BvR 723/99

    Keine Verletzung des Gebots des effektiven Rechtsschutzes gemäß GG Art 19 Abs 4

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2016 - 1 B 1064/15
    Im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung können die Verwaltungsgerichte hierzu keine eigenen Feststellungen treffen, sondern müssen sich unter Beachtung der dem Dienstherrn eröffneten Beurteilungsermächtigung auf die Prüfung beschränken, ob der Dienstherr gegen Verfahrensvorschriften verstoßen hat, anzuwendende Begriffe oder den ihm eröffneten rechtlichen Rahmen verkannt hat, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet hat oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 2002 - 2 BvR 723/99 -, juris Rdnr. 10).
  • BVerwG, 06.04.2006 - 2 VR 2.05

    Antrag auf Einbeziehung in ein Auswahlverfahren zum höheren Dienst; Anforderungen

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2016 - 1 B 1064/15
    Dabei ist es zulässig, in einer ersten Auswahl solche Bewerber auszuschließen, die die allgemeinen Ernennungsvoraussetzungen oder die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen oder die dem Anforderungsprofil des zu besetzenden Dienstposten von vornherein nicht genügen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2006 - 2 VR 2/05 -, juris Rdnr. 7; Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13, juris Rdnr. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2010 - 1 B 930/10

    Besetzung von öffentlichen Ämtern nach Maßgabe des Bestenauslesegrundsatzes;

    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2016 - 1 B 1064/15
    Aus den vorstehenden Erläuterungen ergibt sich, dass Merkmale, die einen Wertungsspielraum des Dienstherrn eröffnen, nicht als konstitutive Merkmale eines Anforderungsprofils behandelt werden können (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 1 B 24/15 - juris Rdnr. 27 sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Oktober 2010 - 1 B 930/10 -, juris Rdnr. 26).
  • VGH Hessen, 10.06.2015 - 1 B 24/15
    Auszug aus VGH Hessen, 03.03.2016 - 1 B 1064/15
    Aus den vorstehenden Erläuterungen ergibt sich, dass Merkmale, die einen Wertungsspielraum des Dienstherrn eröffnen, nicht als konstitutive Merkmale eines Anforderungsprofils behandelt werden können (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 10. Juni 2015 - 1 B 24/15 - juris Rdnr. 27 sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Oktober 2010 - 1 B 930/10 -, juris Rdnr. 26).
  • VGH Hessen, 08.02.2018 - 1 B 1830/17

    Erfahrung auf einem Dienstposten als konstitutives Merkmal eines

    Grundsätzlich sind abgestufte Auswahlentscheidungen möglich, bei denen auf der ersten Stufe Bewerber ausgeschlossen werden, die die allgemeinen Ernennungsvoraussetzungen bzw. die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen oder einem vom Dienstherrn ohne Rechtsverstoß aufgestellten spezifischen Anforderungsprofil nicht genügen, nach dem bestimmte dienstpostenbezogene Anforderungen von einem Bewerber zwingend zu erfüllen sind (vgl. Senatsbeschluss vom 3. März 2016 - 1 B 1064/15 -, juris, Rdnr. 8 m. w. N.).

    Merkmale, die sich demgegenüber erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließen, können in einem Stellenbesetzungsverfahren erst (auf der zweiten Stufe) bei der eigentlichen Auswahl Bedeutung erlangen, rechtfertigen hingegen nicht schon (auf der ersten Stufe) einen Ausschluss aus dem Bewerberkreis (vgl. Senatsbeschluss vom 3. März 2016 - 1 B 1064/15 -, juris, Rdnr. 11 m. w. N.).

  • VGH Hessen, 28.02.2023 - 1 B 267/22

    Kein Ausschluss aus einem Auswahlverfahren um eine Schulleiterstelle aufgrund

    Die Festlegung eines solchen spezifischen Anforderungsprofils durch den Dienstherrn ist als Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG rechtfertigungsbedürftig (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. April 2006 - 2 VR 2/05 -, juris Rn. 7 sowie vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1/13 -, juris Rn. 23; Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2018 - 1 B 1830/17 -, juris Rn. 14, vom 3. März 2016 - 1 B 1064/15 -, juris Rn. 8 und vom 5. Juli 2022 - 1 B 647/22 -, juris Rn. 34).

    Darüber hinaus sind als administrativ geschaffene dienstpostenbezogene Ausschlusskriterien (sog. konstitutive Merkmale eines Anforderungsprofils) von vornherein nur solche zulässig, die objektiv überprüfbar, also ohne Rücksichtnahme auf Wertungsspielräume des Dienstherrn unschwer festzustellen sind (vgl. vertiefend Senatsbeschluss vom 3. März 2016 - 1 B 1064/15 -, juris Rn. 9).

  • VGH Hessen, 05.07.2022 - 1 B 647/22

    Zur Rechtmäßigkeit (beförderungs-)amtsbezogener Eignungsanforderungen in

    Die Festlegung eines solchen spezifischen Anforderungsprofils durch den Dienstherrn ist als Einengung des Kreises der nach Eignung, Befähigung und fachlichen Leistungen zu vergleichenden Bewerber um ein öffentliches Amt im Hinblick auf Art. 33 Abs. 2 GG rechtfertigungsbedürftig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. April 2006 - 2 VR 2.05 -, juris Rn. 7; Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13, juris Rn. 23; Senatsbeschlüsse vom 8. Februar 2018 - 1 B 1830/17 -, juris Rn. 14 und vom 3. März 2016 - 1 B 1064/15 -, juris Rn. 8).
  • VG Kassel, 26.02.2020 - 1 K 124/19

    Anforderungsprofil der Bundespolizei rechtswidrig, wenn zwei Verwendungen in

    Diese Notwendigkeit, jeden Bewerber, der die allgemeinen laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, einzubeziehen, ergibt sich zudem auch daraus, dass in dem Fall, in dem in einem Auswahlverfahren keiner der Bewerber das Anforderungsprofil vollständig erfüllt, der Dienstherr die Möglichkeit hat, auf der Grundlage einer nachträglichen Gewichtung der Anforderungsmerkmale eine Auswahl des am besten geeigneten Bewerbers zu treffen (zum Ganzen: Hess. VGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 1 B 1064/15 , juris Rn. 8 -11).
  • VG Würzburg, 11.11.2019 - W 1 E 19.1444

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Brandinspektors

    Grundsätzlich sind zwar abgestufte Auswahlentscheidungen möglich, bei denen auf der ersten Stufe Bewerber ausgeschlossen werden, die die allgemeinen Ernennungsvoraussetzungen bzw. die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen oder einem von Dienstherrn ohne Rechtsverstoß aufgestellten spezifischen Anforderungsprofil nicht genügen, nach dem bestimmte dienstpostenbezogene Anforderungen von einem Bewerber zwingend zu erfüllen sind (Hess VGH, B. v. 3. März 2016 - 1 B 1064/15 -, juris; B. v. 8.2.2018 - 1 B 1830/17 - juris).

    Merkmale, die sich demgegenüber erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließen, können in einem Stellenbesetzungsverfahren erst (auf der zweiten Stufe) bei der eigentlichen Auswahl Bedeutung erlangen, rechtfertigen hingegen nicht schon (auf der ersten Stufe) einen Ausschluss aus dem Bewerberkreis (HessVGH, B. v. 3.3.2016 - 1 B 1064/15 -, juris, Rdnr. 11 m. w. N.; B.v. 8.2.2018 - 1 B 1830/17 -, Rn. 15, juris).

  • VG Stuttgart, 23.11.2020 - 14 K 4011/20

    Stellenbesetzung Professur; Konkurrentenstreit; Ausschreibungstext; Deskriptives

    Demgegenüber kennzeichnet ein nicht konstitutives bzw. fakultatives Anforderungsmerkmal solche Qualifikationsmerkmale, die entweder ausdrücklich nicht zwingend vorliegen müssen oder die schon von ihrer Art her nicht allein anhand objektiv überprüfbarer Fakten - bejahend oder verneinend - festgestellt werden können, sondern einem Wertungsspielraum des Dienstherrn unterliegen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.03.2020 - OVG 10 S 31.19 -, juris, Rn. 16; OVG NRW, Beschluss vom 24.07.2018 - 1 B 612/18 -, juris, Rn. 31; Hessischer VGH, Beschluss vom 03.03.2016 - 1 B 1064/15 -, juris, Rn. 9 f.).

    Im Hinblick auf die Anforderungsmerkmale, die einen Wertungsspielraum eröffnen, sind dagegen alle Bewerber, die das konstitutive Profil erfüllen, in das eigentliche Auswahlverfahren einzubeziehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 04.05.2020 - 4 S 672/20 -, juris, Rn. 12; Hessischer VGH, Beschluss vom 03.03.2016 - 1 B 1064/15 -, juris, Rn. 11).

  • VG Wiesbaden, 10.02.2022 - 3 L 1261/20

    Beamtenrechtliches Konkurrentenstreitverfahren: Zu den Anforderungen an die

    Entschließt sich der Dienstherr, die Auswahlentscheidung auf der Grundlage eines mehrstufigen Verfahrens durchzuführen, darf er für eine Vorausscheidung von Bewerbern in einer ersten Stufe allerdings nur solche Anforderungsmerkmale maßgeblich berücksichtigen, die als konstitutive Merkmale zu charakterisieren sind (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 03.03.2016 - 1 B 1064/15 -, Rn. 8, juris).

    Dies ergibt sich zudem auch daraus, dass in dem Fall, dass in einem Auswahlverfahren keiner der Bewerber das Anforderungsprofil vollständig erfüllt, der Dienstherr die Möglichkeit hat, auf der Grundlage einer nachträglichen Gewichtung der Anforderungsmerkmale eine Auswahl des am Besten geeigneten Bewerbers zu treffen (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 03.03.2016 - 1 B 1064/15 -, Rn. 9 ff., juris, siehe auch Beschluss vom 07.02.2018 - 1 B 2003/17-).

  • VG Wiesbaden, 15.04.2020 - 3 L 1620/18

    Einzelfall einer Besetzung eines Dienstpostens mit Schulleitungsaufgaben;

    Abgestufte Auswahlentscheidungen, bei denen auf der ersten Stufe Bewerber ausgeschlossen werden, die die allgemeinen Ernennungsvoraussetzungen bzw. die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllen oder die einem vom Dienstherrn ohne Rechtsverstoß aufgestellten spezifischen Anforderungsprofil nicht genügen, nach dem bestimmte dienstpostenbezogene Anforderungen von einem Bewerber zwingend zu erfüllen sind, sind grundsätzlich zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.06.2013 - 2 VR 1.13 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 03.03.2016 - 1 B 1064/15 -, juris Rdnr. 8 m.w.N.).

    Merkmale, die sich demgegenüber erst auf der Grundlage eines persönlichkeitsbedingten, das betreffende Element des Eignungs- und Befähigungsprofils näher in den Blick nehmenden Werturteils erschließen, können in einem Stellenbesetzungsverfahren erst (auf der zweiten Stufe) bei der eigentlichen Auswahl Bedeutung erlangen, rechtfertigen hingegen nicht schon (auf der ersten Stufe) einen Ausschluss aus dem Bewerberkreis (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 03.03.2016 - 1 B 1064/15 -, juris, Rdnr. 11 m. w. N.).

  • VG Kassel, 17.03.2022 - 1 L 1830/21
    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschlüsse vom 3. März 2016 - 1 B 1064/15 - und vom 8. Februar 2018 - 1 B 1830/17 -) bestünden Zweifel daran, dass es sich bei den in der Stellenausschreibung verlangten drei Verwendungen in drei unterschiedlichen Bereichen im gehobenen Polizeivollzugsdienst überhaupt um ein konstitutives Merkmal handele.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2020 - 6 B 943/20

    Konkurrentenstreit konstitutives Anforderungsmerkmal Verbot der Sprungbeförderung

    - 1 B 1064/15 -, ZBR 2016, 351 = juris Rn. 9 ff.
  • VG Wiesbaden, 14.12.2020 - 3 L 1196/18

    Zu den Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei der Konkurrenz zwischen

  • VG Kassel, 19.04.2021 - 1 L 1275/20

    Bedeutung des Anforderungsprofils bei Auswahlverfahren von Hochschullehrern

  • VG Wiesbaden, 16.07.2021 - 3 L 1310/20

    Zum Ausschluss vom weiteren Stellenbesetzungsverfahren wegen der Nichterfüllung

  • VG Wiesbaden, 31.03.2020 - 3 L 326/18

    Anforderungen an die Eignungsprognose, wenn der zu vergebende Dienstposten

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